BAFA-Förderung

Wir sind bei der KfW und beim BAFA (#150978) als Berater gelistet und Sie können sich unsere unternehmensberaterischen Leistungen teilweise staatlich fördern lassen.*

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

*über die Förderfähigkeit entscheidet das BAFA

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen
  • organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung.

Dies umfasst z.B. auch die Beratung zur Erfüllung der Anforderungen der DSGVO, Nachfolgeplanung und betriebswirtschaftliche Ausrichtung und Positionierung als Vorbereitung zur späteren Übergabe an einen Nachfolger. Selbstverständlich gehört auch die betriebswirtschaftliche Beratung und einige weitere Beratungsleistungen dazu.*

Sprechen Sie uns wegen der geförderten Unternehmensberatung einfach an.

*über die jeweilige Förderfähigkeit entscheidet das BAFA.

 

Wie wird gefördert?

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Zielgruppen der Förderprogramme

Zielgruppen der Beratungsförderung mit dem Förderprogramm der BAFA sind Freiberufler und kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) aus Industrie, Handwerk und Handel.

  1. Gründer, die Know how in den Bereichen Marketing, Positionierung, Finanzierung, Rekrutierung etc. benötigen.
  2. UnternehmerInnen, die wachsen wollen und dafür nicht nur „im“ Unternehmen arbeiten, sondern auch „am“ Unternehmen, um auf der strategischen Ebene das operative Tagesgeschäft zu optimieren. Dabei geht es um Effizienzsteigerung durch Optimierung und um Umsatzsteigerung durch Skalierung, das heißt die Hebel, mit denen Umsatz und Gewinn gesteigert werden.
  3. UnternehmerInnen in Schwierigkeiten, die mit externer Expertise die bestehenden Strukturen analysieren und eine Strategie entwickeln wollen, um ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Ablauf der Antragstellung

Bei der Antragstellung müssen folgende Formalia eingehalten werden.

  1. Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen können frei entscheiden, ob sie ein Informationsgespräch führen möchten.
  2. Zwischen dem Informationsgespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Also Antrag online stellen nach Ausstellung des Bestätigungsschreibens durch das BAFA. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung kann nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.
  3. Die Leitstelle (DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet eine Eingangsbestätigung und innerhalb von ungefähr 10 Tagen ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung.
  4. Achtung: Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Als Beginn der Beratung zählt der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
  5. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Dann wird ein Beratervertrag mit dem ausgewählten Berater abgeschlossen, in dem das Honorar vereinbart wird.
  6. Die Beratungsdauer darf maximal 6 Monate nach dem Zugang des Informationsschreibens dauern.
  7. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.
  8. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.

Voraussetzungen der Bezuschussung des Beraterhonorars

  1. Die Beratung durch den Unternehmensberater ist abgeschlossen.
  2. Die Gesamtrechnung der Beratung wurde durch den Klienten / die Klientin bezahlt.
  3. Der Abschlussbericht des Beraters liegt schriftlich vor.
  4. Der Antragsteller – ExistenzgründerIn, UnternehmerIn – entspricht der KMU Definition dieser Richtlinie.
  5. Die Antragstellung ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung vollständig bei der zuständigen Leitstelle eingereicht worden.
  6. Zu den Unterlagen, die online eingereicht werden gehören: Verwendungsnachweisformular, das vom Unternehmer und vom Berater unterschrieben wurde; Formular „De-Miniis-Erklärung“ und EU-KMU-Erklärung, das vom Unternehmer unterschrieben wurde; Bestätigungsschreiben der IHK respektive HWK; Beratungsbericht des Beratungsunternehmens; Rechnung des Beratungsunternehmens; Kontoauszug des Unternehmens als Nachweis der Zahlung des Honorars.
  7. Die Beratung ist nicht bereits durch andere Fördermittel gefördert worden.
  8. Der durchführende Berater, der frei gewählt werden kann, muss bei der BAFA akkreditiert sein. Petersen Consulting gehört zu den Bafa-akkreditierten Unternehmensberatern