Auf Wunsch analysieren wir Ihr Unternehmen im Hinblick auf die Erfordernisse der neuen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und machen gemeinsam mit Ihnen ein Datenschutz-Audit. Sie erhalten anschließend eine Auswertung und eine Risikoeinschätzung von uns. Dies beinhaltet z.B: auch, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, oder nicht.
Bereiche des Audits:
- Struktur und Verantwortlichkeit im Unternehmen
- Übersicht über Verarbeitungen
- Einbindung externer Auftragsverarbeiter
- Transparenz, Informationspflichten und Sicherstellung der Betroffenenrechte
- Verantwortlichkeit, Umgang mit Risiken
- Datenschutzverletzungen
Darüber hinaus überprüfen wir
- Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
- Arbeitnehmerdaten
- Kundendaten
- Sicherheit der Speicherung personenbezogener Daten
- Zulässigkeit grenzüberschreitenden Datenaustausches
Hinweis: wir bieten keine Rechtsberatung an!