Datenschutzbeauftragter

DSGVO-Umsetzung in Ihrem Betrieb

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wird es erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten geben (Art. 35 ff. DSGVO). Diese ist bindend sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit nachgeht, die aus datenschutzrechtlicher Sicht einer besonderen Kontrolle bedarf. Darüber hinaus kann jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten freiwillig bestellen oder sich extern in Bezug auf datenschutzrechtliche Fragen beraten lassen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann eine kostengünstige Lösung für Ihren Betrieb darstellen.

Es sprechen Gründe für und gegen die Benennung eines internen oder eines externen Datenschutzbeauftragten. Wir stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Sollten Sie sich für einen internen DSB entscheiden, führen wir den betreffenden Mitarbeiter an seine künftige Tätigkeit heran und stellen entsprechendes Fachwissen zur Verfügung. Sie sollten jedoch bedenken, dass ein interner DSB seine bisherigen Aufgaben nicht mehr zu 100% erfüllen kann, da das Thema Datenschutz zeitintensiver sein kann, als angenommen. Sie binden damit Arbeitskraftressourcen und müssen Zeit und Geld in die Aus- und Weiterbildung des internen DSB investieren. Außerdem genießen interne Datenschutzbeauftragte umfangreichen Kündigungsschutz.

Externe Datenschutzbeauftragte sind innerhalb eines Dienstvertrages für Sie tätig, es ist die Stellvertretung geregelt. Er verfügt über zertifiziertes Fachwissen und  Umfangreiches Know-How in der effizienten Umsetzung. Sie haben die volle Kostenkontrolle und eine Kündigung ist jederzeit unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit möglich. Es bestehen keine Interessenskonflikte und kein Risiko der Scheinbenennung eines DSB. Der externe DSB ist unparteiisch, unvoreingenommen und hat 100% Zeit für Datenschutz. In unserer Tätigkeit bieten wir keine Rechtsberatung an, sondern arbeiten mit den Firmenanwälten zusammen.