Nachfolgeregelung im Testament und im Gesellschaftsvertrag

Nicht immer soll ein Käufer oder Nachfolger schon zu Lebzeiten gefunden werden. Manche Unternehmer wollen das Unternehmen innerhalb der Familie weitergeben.

Wenn alle Unternehmensanteile in der Hand eines Gesellschafters liegen, drohen zwar keine Konflikte mit Mitgesellschaftern, jedoch kann es zu Auseinandersetzungen zwischen mehreren Erben kommen, wenn nicht entsprechende Regelungen im Vorfeld getroffen wurden.

Wenn sich die Regelungen im Testament und im Gesellschaftsvertrag widersprechen kann es dazu führen, dass die testamentarisch vorgesehenen Erben des Gesellschafters aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen nicht die Nachfolge in die Gesellschaftsanteile antreten können. In solchen Fällen kann das schutzwürdige Interesse der Gesellschafter den Eintritt der Erben in die Gesellschaft verhindern.

Um derartige Widersprüche zwischen Gesellschaftsvertrag und Testament zu vermeiden, sollte sich der Unternehmer frühzeitig überlegen, wen er im Falle des Vererbens seiner Geschäftsanteile als Erben bzw. Nachfolger einsetzen möchte und dies sowohl in seinem Testament, als auch im Gesellschaftsvertrag übereinstimmend zu regeln.

Widersprechen sich die Regelungen zur Nachfolge im Gesellschaftsvertrag und Testament des Unternehmers, gilt im Konfliktfall der Gesellschaftsvertrag. Gerade bei mehreren Gesellschaftern ist es sinnvoll, schon im Vorfeld alles transparent zu regeln, um Konflikte zu vermeiden.

Die Regelung dieser Problematik ist nur ein Aspekt einer vorausschauenden Nachfolge- und Notfallplanung für Unternehmer. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine komplette Nachfolgestrategie. Aus unserer Erfahrung ist es sehr beruhigend zu wissen, dass alles geregelt ist.

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