Facebook Fanseiten sind rechtswidrig?

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Düsseldorf hat am 5. September 2018 nochmals auf das Urteil vom 5. Juni 2018 des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-201/16, hingewiesen, dass aktuell der Betrieb von Facebook-Fanseiten rechtswidrig ist.

Der EuGH hatte u.a. festgestellt, dass die Betreiber von Fanseiten und Facebook gemeinsame Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind. Facebook hätte trotz Ankündigung bis heute noch keine Vereinbarung für gemeinsam Verantwortliche zur Verfügung gestellt.

Gleichzeitig wurde ein Fragenkatalog veröffentlicht, den jeder Betreiber beantworten können müsste, um Fanseiten weiterhin betreiben zu können.

Den Text der Veröffentlichung mit den Fragen gibt es hier

UPDATE: anscheinend bewegt sich etwas und Facebook will seine Datenschutzrichtlinien anpassen. Mehr dazu:

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/seiten-insights-facebook-passt-nach-eugh-urteil-datenschutz-regeln-fuer-seiten-an-6585004

UPDATE 2: Facebook veröffentlicht in einer Pressemitteilung, dass zusätzliche Funktionen in die Fanseiten eingebaut werden, um eine weiterhin legale Nutzung der Fanseiten für Unternehmen zu ermöglichen. Mehr dazu:

https://www.facebook.com/business/news/updates-for-page-admins-in-the-eu-and-the-eea

UPDATE 3: Interessante Analyse der neuen Facebook-AGBs. Nach diesem Wortlaut wäre es nach wie vor besser, die Fanseiten bis auf weiteres abzuschalten, bis Facebook tatsächlich DSGVO-konform ist. Ob das jemals der Fall sein wird, bleibt abzuwarten:

https://meedia.de/2018/09/12/neue-agb-fuer-rechtskonforme-fanpages-so-dreist-drueckt-sich-facebook-um-haftung-fuer-datenschutz-verstoesse/

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