Ihre §34f GewO Zulassung lohnt sich nicht mehr für Sie?

Immer mehr Versicherungsmakler, die neben der §34d Zulassung auch die §34f Zulassung haben überlegen sich momentan, ob sich dies durch die neuen Regulierungen und zusätzlichen Auflagen noch rentiert. Bevor Sie Ihre Zulassung zurückgeben, sollten Sie mit uns sprechen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Investmentbestände in Ihrem Sinne weiter betreut werden und Sie darüber hinaus noch etwas dafür bekommen. 

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