Wegen Verstoßes gegen die DSGVO hat der Landesdatenschutzbeauftragte gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt. Die Krankenkasse habe personenbezogene Daten aus einem Gewinnspiel gesammelt, darunter Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit, teilte der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Stuttgart mit.
Im aktuellen Fall in Baden-Württemberg rügte der Landesdatenschutzbeauftragte, Stefan Brink, die von der AOK festgelegten Maßnahmen hätten nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. So seien personenbezogene Daten von mehr als 500 Teilnehmern für Werbung genutzt worden, ohne dass diese das erlaubt hätten.
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